Der Bäcker zählt zu den Handwerksberufen. Nach einer meist dreijährigen Berufsausbildung im Bäckerhandwerk wird vor der regional zuständigen Innung die Gesellenprüfung abgelegt. Direkt im Anschluss besteht für den Bäckergesellen die Möglichkeit, sich an einer Fachschule weiterzubilden und anschließend vor der Handwerkskammer die Meisterprüfung abzulegen. Diese Ausbildung kann in einer Meisterschule (z. B. in Olpe) oder bei der örtlichen Innung gemacht werden. Die früher erforderliche dreijährige Gesellenzeit als Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist weggefallen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erwirbt man das Recht, den Beruf des Bäckers selbstständig auszuüben und Lehrlinge (in Österreich und der Schweiz) bzw. Auszubildende (in Deutschland) in diesem Beruf auszubilden.